Wohnen und Grundsicherung

Wenn Sie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen der Grundsicherung erhalten, steht Ihnen ein Anspruch auf Übernahme Ihrer Mietkosten zu. Nach dem Gesetz dürfen Mietkosten aber nur in angemessener Höhe übernommen werden.

Dies führt regelmäßig zu Problemen bei der Wohnungssuche oder bei Mieterhöhungen, wenn die von den kommunalen Trägern festgelegten Angemessenheitswerte nicht den tatsächlichen Bedarfen entsprechen.

Wohnen und Grundsicherung - Mieter Netzwerk Dortmund e.V.
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Übernahme hohe Nachforderungen

Die kalten Nebenkosten und auch die Heizkosten sind Bestandteil der „Kosten der Unterkunft“. In dem Monat, in dem eine Betriebskostenabrechnung kommt, die mit einer Nachzahlung endet, sind die Kosten der Unterkunft höher als sonst. Also steigt auch der Gesamtbedarf. Das kann dazu führen, dass Einkommen, die normalerweise ausreichen, den Bedarf zu decken, in diesem Monat unzureichend sind. Bei sehr hohem Nachforderungen kann sich daher ein Antrag beim Jobcenter lohnen.

Der Sozialverein Tacheles e.V. und der Paritätische Gesamtverband Deutschland haben die Kampagne Energiehilfe gestartet. Hier finden Sie zu dem Thema ausführlichere Informationen und Musteranträge.

Zuständige Stellen im Vereinsgebiet Dortmund

Jobcenter (ALG II / Bürgergeld)

Sozialamt (Grundsicherung nach SGB XII)

Dortmunder Dschungelbuch
Durchblick bei Arbeitslosigkeit und Hilfen

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